Preisanpassung begründen

Wie begründen Sie die Erhöhung?

Leiten Sie den tatsächlichen Aufwand eines Mandats her und stellen Sie ihn dem Marktniveau gegenüber. Aus einer Forderung wird damit eine Rechnung, die auch jemand nachvollziehen kann, der kein Verwalter ist.

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WEG Parkstraße

40 Einheiten · Beispielauswertung

NACHVERHANDELN
Heutige Vergütung
30,00 €
Prognostizierter Aufwand
249 h
Kostendeckung ab
29,86 €
Ergebnisbeitrag pro Jahr
+68 €

Eine Vergütung auf Marktniveau – und trotzdem bleibt am Ende des Jahres fast nichts übrig. Der häufigste Anlass für eine Anpassung ist nicht der Verlustfall, sondern dieser hier. Gerechnet mit derselben Engine wie Ihre eigene Auswertung.

Die angestrebte Regelvergütung liegt 2026 bei 31,77 € je Einheit und Monat – ein Zuwachs von 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer eine Erhöhung in dieser Größenordnung durchsetzen will, braucht mehr als den Hinweis auf gestiegene Kosten.

VDIV-Branchenbarometer 2026

Was die Auswertung beantwortet

Woher der Aufwand kommt

Nicht „die Kosten sind gestiegen", sondern: Sanierungsstand, Konfliktniveau, Kommunikationsaufkommen und Versammlungen – jeder Treiber einzeln ausgewiesen.

Welcher Preis erforderlich ist

Break-even, Mindestpreis und Zielpreis aus Ihrer eigenen Kostenstruktur. Die Empfehlung ist eine Untergrenze, keine Wunschzahl.

Wo Sie im Markt stehen

Der Vergleich mit den Marktwerten Ihrer Größenklasse zeigt, ob Ihre Forderung überdurchschnittlich ist – oder ob Sie bisher unter Wert gearbeitet haben.

In vier Schritten

  1. 1

    Mandat beschreiben

    Objekt, Gemeinschaft und heutige Vergütung in fünf Schritten.

  2. 2

    Treiber offenlegen

    Welcher Faktor wie viele Stunden verursacht – einzeln zugerechnet.

  3. 3

    Zielpreis herleiten

    Kostendeckung, Zielmarge und Marktvergleich der Größenklasse.

  4. 4

    Begründen

    Eine Herleitung, die vor dem Beirat und in der Versammlung standhält.

Für wen das gedacht ist

  • Verwaltungen vor der Eigentümerversammlung
  • Geschäftsführungen, die Bestandspreise flächendeckend anheben wollen
  • Verwalter, die eine Erhöhung gegenüber dem Verwaltungsbeirat vertreten müssen
  • Alle, die statt einer Forderung eine Rechnung vorlegen wollen

Was das Werkzeug nicht leistet

Das Werkzeug rechnet betriebswirtschaftlich. Ob und wie eine Vergütungsanpassung im konkreten Fall beschlossen werden muss, ist eine Rechtsfrage und gehört zu Ihrem Verwaltervertrag.